
24.3.2024. Nachdem sich die indigene Gemeinde Choréachi in der Sierra Tarahumara wegen des Todes von fünf Kleinkindern infolge von Unterernährung an die Menschenrechtskommission des mexikanischen Bundestaates Chihuahua gewandt hatte, hat sich nun die Nationale Menschenrechtskommission des Falls angenommen. Sie hat sich vor Ort informiert und stellt in ihrem Bericht fest, dass die Behörden des Bundesstaates Chihuahua die Menschenrechte der indigenen Gemeinde – das Recht auf Leben, Gesundheit, Nahrung, Bildung und einen angemessenen Lebensstandard - insbesondere auch im Hinblick auf Frauen und Kinder, verletzt haben. Die Kommission hat den Behörden eine Frist von sechs Monaten gesetzt, um festzustellen, wieviele Kinder überhaupt in der Gemeinde Choréachi leben, wie es um ihren Gesundheitszustand bestellt ist und wie der Zugang zu ausreichender Ernährung, Trinkwasser, medizinischer Versorgung und interkultureller Bildung sichergestellt werden kann. Das Papier räumt den indigenen Gemeinden und insbesondere den vulnerablen Gruppen sehr weitreichende Rechte ein. Ob diese auch umgesetzt werden, steht auf einem anderen Blatt. Wir werden die weitere Entwicklung mit kritischem Blick beobachten.
EllenSchriek@korima.de
Hans-WalterSchmuhl@uni-bielefeld.de